Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges Leben zu führen. Mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG) vom 19. Juni 2023 greift der Gesetzgeber Maßnahmen auf, die darauf abzielen, die häusliche Pflege und Unterstützungsbereitschaft zu stärken. Zum 1. Juli 2023 wurde der Beitragssatz in der Pflegeversicherung erhöht. Weiter Anpassungen über das PUEG sind insbesondere die Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen, um die finanzielle Überforderung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen abzufedern.
Auch als Rentner haben Sie Anspruch auf eine Rehabilitation. Denn SGB V § 11 gesteht Ihnen sinngemäß das Recht zu, alle medizinischen Leistungen zu beanspruchen, die nötig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Die Ambulante psychiatrische Pflege leistet einen Beitrag zur ressourcenorientierten Begleitung in Krisensituationen und kann ein Instrument zur Planung und Entwicklung von Hilfen sein.