Dokumente und Debatten

Plädoyer für eine Transformation der Maßregeln der §§ 63 und 64 StGB

Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) betrachtet die Ausgestaltung des forensischen Maßregelvollzugs in seiner heutigen Form als überholt und in seiner gegebenen Funktion als weitgehend wirkungslos. Es sei eine grundlegende Transformation von Nöten, um Mängel zu beseitigen und das System mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar zu gestalten. Reformempfehlungen liefert der Verband in einem aktuellen Positionspapier gleich mit.

Die Autoren weisen in dem Papier auf eklatante Missstände des forensisch psychiatrischen Maßregelvollzugs hin. So beruhten die Maßregeln u.a. auf der Annahme einer direkten kausalen Verknüpfung zwischen »psychischer Krankheit« und »Gefährlichkeit«, die in der Praxis in den seltensten Fällen eindeutig feststellbar sei. Da außerdem nach § 64 eine Unterbringung grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt ist, ebneten zusätzliche Faktoren den Weg für eine deutlich unterschiedliche Ausgestaltung in den Bundesländern und sogar in einzelnen Landgerichtsbezirken. »Teilweise verbringen Menschen im Maßregelvollzug unter den gleichen Voraussetzungen in dem einen Bundesland fast doppelt so lange im Freiheitsentzug wie 20 km weiter im Nachbarland«, erläutert die DGSP-Vorstandsvorsitzende Christel Achberger, »das widerspricht sogar gleich in mehreren Punkten der UN-BRK.« Darüber hinaus sei auch die Rolle der forensischen Kliniken selbst problematisch, da sie in »dauerhafter Paradoxie […] sowohl helfen und therapieren als auch disziplinieren« müssen, heißt es im Positionspapier. Diese Doppelrolle könnten die Kliniken mit den »zur Verfügung stehenden Bordmitteln« nicht erfüllen.

Die DGSP fordert vor diesem Hintergrund weitgehende Reformen, die de facto das Ende des forensischen Systems in seiner jetzigen Form bedeuten würden. Der Verband schlägt im Einzelnen Maßnahmen vor, die insbesondere auf die Abgrenzung von Strafvollzug und psychiatrischer Versorgung abzielen. Maßgeblich sei demnach die Forderung nach einer langfristigen Abschaffung der §§ 63, 64 und 20, 21 StGB und der dahingehenden Entkopplung von Strafzumessung und fragwürdiger Beurteilung von Schuld-un-fähigkeit und Besserungsbedarf. Folgerichtig müsse ebenso die Gesundheitsversorgung aus dem direkten Verantwortungsbereich des Strafvollzugs gelöst und in denjenigen der »vorhandenen Dienste und Einrichtungen am Ort« übertragen werden. Dazu müsse sichergestellt werden, dass jede*r Inhaftierte den Zugang zum allgemeinen Gesundheitssystem erhält.

Der strukturelle Wegfall des bisherigen forensischen Maßregelvollzugs selbst dürfe jedoch nicht zum Verlust der fachlichen Kompetenzen führen. Einrichtungen und Mitarbeitende sollten laut Forderungen in einem Konversionsprozess in das neue System transferiert werden – so würde z.B. der Bedarf an Fachkräften in den Justizvollzugsanstalten genauso wie in den Gesundheits- und Sozialdiensten am Ort steigen. Die jeweiligen Aufgaben könnten in diesem Fall sogar aus einer weitaus klarer umrissenen Perspektive wahrgenommen werden.

»Wir sind uns bewusst, dass solch eine Transformation nicht von jetzt auf gleich geschehen kann«, fasst Achberger zusammen, »die radikale Veränderung ist nur in einer Reihe von Reformschritten zu erreichen. In seiner hier dargelegten Form markiert das Positionspapier somit ein Ziel, das unter Einbeziehung aller vom Transformationsprozess betroffenen Personen angestrebt werden soll.«  Dass Veränderungen in einem derartigen Ausmaß durchaus funktionieren können, zeigt der europäische Vergleich mit ähnlichen Umgestaltungen in der Schweiz oder Italien.


Positionspapier der DGSP zur Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und dem Medikament Ritalin

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

»Eine Generation wird krankgeschrieben«, diese Formulierung spiegelt in unseren Augen angesichts der alarmierenden Statistik leider die aktuelle Situation in Deutschland wider: Die Zahl der Fälle, in denen deutsche Ärzte und Kinder- und Jugendpsychiater eine »Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung« (ADHS) diagnostizierten, ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen und wird bundesweit derzeit auf mehr als eine halbe Million geschätzt. In ähnlichem Maß aber, in dem ADHS in den Patientenkarteien zunahm, vervielfachte sich auch die Verordnung des Wirkstoffs Methylphenidat, etwa Ritalin.

Memorandum der DGSP zur Anwendung von Neuroleptika

Seit mehr als fünf Jahren beschäftigt sich die DGSP intensiv und kritisch mit der Problematik der Psychopharmakatherapie in der Psychiatrie. Das Ergebnis, basierend auf der aktuellen Forschung, hat der Vorstand der DGSP in einer neuen Auflage seines »Memorandum zur Anwendung von Neuroleptika « zusammengefasst. Das Positionspapier will zum weiteren Diskurs in der für psychisch erkrankte Menschen so wichtigen Frage der Neuroleptikabehandlung anregen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Das Memorandum kann angefordert werden unter:

DGSP Aktion - Keine Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaindustrie

Am Mittwoch, den 30. März 2011 um 16:10 Uhr, protestierte eine Gruppe von Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. zum Auftakt der Fachtagung "Ambulante Psychiatrie mit Budgetverantwortung - Der Niedersächsische Weg als Prototyp einer psychiatrischen Versorgung auf Augenhöhe". Tagungsveranstalter war die evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit dem Landesfachbeirat für Psychiatrie in Niedersachsen.

Aus der DGSP Resulotion "Keine Versorgungsverträge zwischen Pharmaindustrie und Krankenkassen:
"Seit dem 1. Oktober 2010 überträgt die AOK Niedersachsen die Budgetverantwortung der Versorgung von bis zu 12.000 an Schizophrenie erkrankte Menschen an eine 100%ige Tochter der Pharmafirma Janssen-Cilag. In der aktuellen Novellierung des §140b SGB V, die direkte Verträge zwischen Pharmafirmen und Krankenkassen ermöglicht, sehen wir einen gefährlichen Paradigmenwechsel in der medizinischen Versorgung. Wir protestieren gegen diesen Ausverkauf der Psychiatrie. Wir wollen eine Versorgung, die sich an den Bedürfnissen von Patienten und Angehörigen sowie an modernen wissenschaftlichen Leitlinien ausrichtet und nicht an den Produkt- und Gewinninteressen von Pharmafirmen. Es geht uns um eine umfassende Therapie, die sich nicht auf Medikamente reduzieren lässt. ....."

Trauma-Überlebende fordern angemessene Unterstützung und Therapie

Skandale, Täter, Diskussionen… und wo bleiben die Betroffenen? Initiative „Phoenix“ lässt Betroffene sichtbar werden

Hohe Wellen schlagen sie aktuell in der Politik und vor allem in den Medien: die „Missbrauchs“-Skandale in kirchlichen und sozialen Institutionen. Verblüffend, denn seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Kinder Gewalt in erster Linie in ihrer eigenen Familie ausgesetzt sind, über Jahre hinweg, geduldet und totgeschwiegen von ihrem Umfeld. Immerhin: das Thema gelangt endlich ins Bewusstsein einer Gesellschaft, die bisher eher weggesehen hat. Betroffene sehen hier endlich eine Möglichkeit, darauf aufmerksam zu machen, wie fehlgeleitet die Hilfsangebote für die „Opfer“ sind. Um die schwerwiegenden und lebenslangen Auswirkungen von Traumatisierungen im Kindes- und Jugendalter auf die körperliche, seelische und kognitive Entwicklung aufzufangen und Betroffenen ein „normales“, menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, gibt es in Deutschland KEINE adäquaten und ausreichenden Hilfs- und Therapieangebote.

Die Initiative „Phoenix“ ruft freie JournalistInnen, öffentlich-rechtliche Medien und politische EntscheidungsträgerInnen auf, eine dringend notwendige Reform der Therapie-Richtlinien zu unterstützen!

Menschen, die aufgrund von Gewalterfahrungen – nach emotionaler, körperlicher oder/und sexueller Misshandlung – traumatherapeutisch behandelt werden, sind durch Richtlinien der Krankenkassen permanenter Bewertung ihres Leids unterworfen. Sie müssen sich vor Behörden und fachlich nicht kompetenten VerwaltungsmitarbeiterInnen immer wieder erklären und rechtfertigen, intimste, beschämende Erfahrungen vor ihnen fremden Menschen beschreiben und möglichst detailgenau „beweisen“.

Opferhilfe nach Kassenlage

Das Hilfe-Ersuchen von Betroffenen wird nach den Richtlinien unseres Gesundheitssystems meist zunächst mit Ablehnung bzw. wenn überhaupt, mit zeitlich extrem begrenzten psychotherapeutischen Standardverfahren beantwortet. Kostenträger berufen sich dabei darauf, dass die Therapie innerhalb eines kurzen, festgelegten Zeitraums abgeschlossen und Heilung mit vollständiger „Funktionsfähigkeit“ erreicht sein muss. Dabei wird weder die individuelle Belastung noch die Ausprägung der Erkrankung und deren dauerhafter Einfluss auf das tägliche Leben zu Grunde gelegt, sondern einfach pauschal die je nach Verfahren festgelegte Stundenanzahl genehmigt oder abgelehnt.

Das heißt, Krankenkassenrichtlinien und Sozialgesetzbücher schreiben vor, dass die Folgen meist jahrelanger Gewalterfahrungen in einem Zeitraum von 60-80 mal 50 Minuten Psychotherapie überwunden sein sollen.

<5>„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, aber zu teuer?!

Die Praxis hunderter namhafter erfahrener Therapeutinnen und Therapeuten, die niedergelassen oder in stationären Einrichtungen mit traumatisierten Menschen arbeiten, zeigt, wie unzulänglich diese radikale Einschränkung therapeutischer Hilfen ist. Mühsam bauen sie in vielen Stunden ein Vertrauensverhältnis auf, wodurch zunächst eine Stabilisierung des Gesundheitszustandes überhaupt erst begonnen werden kann. Nach den Vorstellungen der Krankenkassen müsste allerdings Vertrauensaufbau, Stabilisierung, Traumabearbeitung und Integration in die Gesellschaft nach maximal 80 Therapiestunden abgeschlossen sein. Nach dem „Aufbrauchen“ dieses Kontingents wird die Therapie als nicht mehr „effizient“ angesehen. Die-/Derjenige quasi „abgeschrieben“ und für die Gesellschaft als verloren angesehen. Zwei Jahre mindestens müssen Betroffene dann warten bis ein neuer Antrag gestellt werden kann und in denen die Therapie aus eigener Tasche finanziert werden müsste. Das führt nachgewiesenermaßen in vielen Fällen dazu, dass die Betroffenen allein gelassen sind mit der gerade begonnenen Aufarbeitung einer oft jahrelangen, einschneidenden persönlichkeitszerstörenden Traumatisierung. In der Folge kommt es häufig zu Eskalationen mit selbstschädigendem Verhalten bis hin zu Suizidversuchen, hohem Verbrauch von psychopharmazeutischen Medikamenten und kostenintensiven stationären Behandlungen.

„Phoenix aus der Asche“

„Phoenix" ist eine Initiative, die von Menschen ins Leben gerufen wurde, die an zum Teil komplexen Traumafolgestörungen leiden, und die sich zum Ziel gesetzt haben, die Öffentlichkeit auf die unzumutbaren Rahmenbedingungen für Traumatherapie aufmerksam zu machen.

Wir wollen einen Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik – hin zu angemessenen therapeutischen Hilfsangeboten für Menschen nach Gewalt- bzw. „Missbrauchs“-Erfahrungen. Mehr als 100 Menschen haben sich uns bereits angeschlossen, sowohl Betroffene als auch „Verbündete“ aus privaten und fachlich anerkannten Kreisen, die fordern:

  • Die Änderung von Therapie-Richtlinien, so dass traumatisierte Menschen die Hilfe bekommen können, die sie benötigen, und zwar UNABHÄNGIG von Zeitbegrenzungen, pauschal festgesetzten Therapie"arten" und retraumatisierenden Gutachter-Verfahren.
  • Schnelle, unbürokratische Hilfe in Notlagen, wie z.B. übergangsweise Therapiekostenzuschüsse aus öffentlichen Kassen.
  • Für JEDE und JEDEN die Möglichkeit auf zeitnahe stationäre Aufnahme in GEEIGNETE und genügend finanziell gestützte Therapie-Einrichtungen.
  • VORRANG DER OPFERHILFE vor dem Schutz und der Betreuung von Täterinnen und Tätern.

"Ich kann diese Initiative absolut unterstützen und die Erfahrungen von Frau Borchert bestätigen. Jede Woche wenden sich rund 100 Hilfesuchende an mich über meine Website und schildern ihre demütigenden Erfahrungen. Lassen Sie uns gemeinsam (...) darauf hinweisen, dass die bisherigen „Angebote“ absolut unzureichend, ja nicht selten eine zusätzliche Belastung bis hin zu Retraumatisierungen für die Menschen darstellen. Möge diese Intiative den Erfolg haben, den sie verdient."
Michaela Huber, Traumatherapeutin (ISSD e.V./ESTD, EMDRIA)

Auf unserer Website finden Sie den Offenen Brief, durch den die Initiative ins Leben gerufen wurde, die Unterschriftenliste und einige der bisherigen Reaktionen aus der "Fachwelt". Für weitere Informationen können Sie gern mit uns in Kontakt treten - am besten über die Internetpräsenz:
initiative-phoenix.de

Peggy Borchert (Betroffene) und Jutta Ott-Gmelch, Hebamme, Buch-Autorin, Fachjournalistin Frauengesundheit für die Initiative "Phoenix"

Kontakt:
Peggy Borchert c/o Jutta Ott-Gmelch
Deuil-la-Barre-Straße 65
60437 Frankfurt am Main
Telefon: 069-50830955
E-Mail:

Neuroleptika zwischen Nutzen und Schaden - Dr. Volkmar Aderhold

Minimale Anwendung von Neuroleptika - ein Update

Neue Forschungsergebnisse legen nahe, dass das Nutzen-/Risikoprofil von Neuroleptika ungünstiger ist als bisher angenommen wurde, so dass ihre gegenwärtige Anwendungspraxis hinterfragt werden muss. ... Der nun folgende Text ist eine weiter vervollständigte Übersicht zu Wirksamkeit und bedeutenden Nebenwirkungen von Neuroleptika, die ihre möglichst minimale Anwendung im Rahmen eines psychotherapeutisch kompetenten und psychosozial komplexen Behandlungsmodells begründen.

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit 26. März 2009 geltendes Recht auch in Deutschland und sollte Leitlinie werden für Administration, für Betreuung und Therapie auch innerhalb von Psychiatrie und Sozialpsychiatrie/Gemeindepsychiatrie. Hier ein Link zum verbindlichen Gesetzestext (dreisprachig) als PDF.
institut-fuer-menschenrechte.de

Allerdings gibt es erhebliche Widersprüche zur offiziellen deutschen Übersetzung des Gesetzestextes. Aus diesem Grund hier noch ein Link zur "Schattenübersetzung" des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
netzwerk-artikel-3.de

Weitere Informationen zur UN-Behindertenkonvention finden Sie auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
institut-fuer-menschenrechte.de

T4 virtuelle Gedenkstätte
gedenkort-T4.eu

gedenkort-T4.eu wird zur Information und Gedenken zum Thema „Euthanasie“-Mordopfer als virtuelles Mahnmal bis zum 09.11.2011 im Internet entstehen. Die positive Entscheidung der EU-Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) von Anfang August zum Förderantrag der Arbeitsgemeinschaft gedenkort-T4.eu wird für die Schaffung eines realen Mahnmales am Ort der Organisatoren der Medizinverbrechen in der Berliner Tiergartenstraße 4 hilfreich sein.

gedenkort-T4.eu wird ein INTERAKTIVES Mahnmal und möchte die europäische Bürgerschaft im Internet erreichen - unabhängig von Ort und Zeit, von Alter, Herkunft, Bildung und geistiger Leistungsfähigkeit. Durch die Reduktion von Sprach- und Komplexitätsbarrieren (u.a. durch ein Angebot in leichter Sprache in Deutsch) wird ein bürgernahes Angebot geschaffen, um zu diskutieren, zu reflektieren, sich zu vernetzen und gemeinsam zu gedenken. Die Website wird zudem mehrsprachig erstellt und bleibt offen für neue Inhalte, auch aus weiteren EU-Ländern.

gedenkort-T4.eu soll nicht nur über die gemeinsame Geschichte aufklären, sondern für einen toleranten und offenen Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung im Hier und Heute werben: Vielfalt ist für eine Gesellschaft wichtig; und Menschen mit Behinderungen gehören in Europa unbedingt zu dieser Vielfalt. Sie stellen eine Bereicherung dar und bieten die Chance für ein gegenseitiges Lernen. Deswegen ist das Projekt gedenkort-T4.eu ein INKLUSIVES Projekt, das Menschen mit und ohne Behinderung einbezieht und über alle Grenzen hinweg zusammenbringt.

gedenkort-T4.eu erhält einen Wissenschaftlichen Beirat, dem neben Fachleuten und Vertretern der Bundes-, Landes- und Kommunalebene, auch Trägervertreter und als Beauftragte für leichte Sprache und für die Opferperspektive auch mindestens zwei Menschen mit geistiger Behinderung und/oder psychischer Erkrankung angehören werden. Fest zugesagt hat bereits der Berliner Landesbehindertenbeauftragte a.D., Martin Marquard.

gedenkort-T4.eu hat auch in der Antragsphase bereits viel Unterstützung erfahren, so vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, MdB a.D. Hubert Hüppe, dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung Lebenshilfe, MdB a.D. Robert Antretter und dem Bezirksbürgermeister von Berlin Mitte, Dr. Christian Hanke.

gedenkort-T4.eu wird von der Arbeitsgemeinschaft gedenkort-T4.eu, bestehend aus dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Berlin (Herr Purmann), der Spendenberatung SCHENcK (Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit), der Firma Elementarfilm (Grafik- und Webdesign) und dem Mitarbeiter des Institutes für Geschichte der HU Berlin, Herrn Robert Parzer, (Generierung und Redaktion der Inhalte), umgesetzt. Zur Arbeitsgemeinschaft gehört auch der österreichische Partner atempo und der polnische Partner Dialog.

gedenkort-T4.eu soll nicht nur über die gemeinsame Geschichte aufklären, sondern für einen toleranten und offenen Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung im Hier und Heute werben: Vielfalt ist für eine Gesellschaft wichtig; und Menschen mit Behinderungen gehören in Europa unbedingt zu dieser Vielfalt. Sie stellen eine Bereicherung dar und bieten die Chance für ein gegenseitiges Lernen. Deswegen ist das Projekt gedenkort-T4.eu ein INKLUSIVES Projekt, das durch die Reduktion von Sprach- und Komplexitätsbarrieren (u.a. durch ein Angebot in leichter Sprache in Deutsch) auch Menschen mit Behinderung einbeziehen, informieren und über alle Grenzen hinweg zusammenbringen will.

gedenkort-T4.eu erhält einen Wissenschaftlichen Beirat, dem neben Fachleuten und Vertretern der Bundes-, Landes- und Kommunalebene, auch Trägervertreter und als Beauftragte für leichte Sprache und für die Opferperspektive auch mindestens zwei Menschen mit geistiger Behinderung und/oder psychischer Erkrankung angehören werden. Fest zugesagt haben bereits u.a. Prof. Andreas Nachama (Topografie des Terrors), Sigrid Falkenstein (Gründerin des Runden Tisches T4), Martin Marquard (Berliner Landesbehindertenbeauftragte a.D.), Dr. Ingo Loose (Institut für Zeitgeschichte München), Dr. Bernhard Conrads (Gf a.D. Bundesvereinigung Lebenshilfe).

gedenkort-T4.eu hat auch in der Antragsphase bereits viel Unterstützung erfahren, so vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, MdB a.D. Hubert Hüppe, dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung Lebenshilfe, MdB a.D. Robert Antretter und dem Bezirksbürgermeister von Berlin Mitte, Dr. Christian Hanke.

gedenkort-T4.eu wird von der Arbeitsgemeinschaft gedenkort-T4.eu, bestehend aus dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Berlin (Herr Purmann), der Spendenberatung SCHENcK (Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit), der Firma Elementarfilm (Grafik- und Webdesign) und dem Historiker Robert Parzer (Generierung und Redaktion der Inhalte) umgesetzt. Zur Arbeitsgemeinschaft gehört auch der österreichische Partner atempo und der polnischen Partner „Dialog- Współpraca-Rozwój (DWR)“.

Für Fragen, Anregungen und Unterstützung stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Herr Purmann, Tel: 030/86001 151, purmann(at)paritaet-berlin.de und
Herr Schenck, Tel: 0171/ 452 752 6, stefan.schenck(at)gedenkort-T4.eu

Machen Sie mit!

Profis, Psychiatriebetroffene sowie Angehörige, die das sozialpsychiatrische Grundverständnis und die Ziele der DGSP teilen, können bei uns Mitglied werden!